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FlexSeminar
von 08:30
bis ca. 16:30
Seminardauer
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max 12
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Seminare der StadtwerkeAkademie

Geschäftsmodelle Sektorenkopplung - Rechtsrahmen von Power-to-X und Virtuellen Kraftwerken - Livetraining im virtuellen Raum

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Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die ihre Fachkompetenz erweitern müssen.

Seminarziel/-inhalt

Sie lernen Live im virtuellen Raum

Der Seminarinhalt orientiert sich an den Inhalten unseres Präsenztrainings. Sie sind mit den Teilnehmern live verbunden und arbeiten in synchroner Kommunikation mit unserem Juristen.

Die Kopplung des Stromsektors mit den Sektoren Mobilität und Wärme gilt als zentraler Baustein des künftigen auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystems.

Das Heben von Flexibilitätspotentialen ist notwendig, um das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch aufrechtzuerhalten. Sogenannte "Power-to-X"-Technologien und Virtuelle Kraftwerke versprechen daher künftig die Realisierung interessanter Geschäftsmodelle für Energieversorger. Deren Wirtschaftlichkeit hängt jedoch entscheidend vom energierechtlichen Rahmen ab.

Im Rahmen unseres Seminar werden potentielle Geschäftsmodelle zu Power-to-X-Technologien und Virtuellen Kraftwerken vorgestellt und anhand des dazugehörigen Ordnungsrahmens erläutert.

Dabei wird anhand typischer Betriebs- und Vermarktungskonstellationen dargestellt, wie Erlöspotentiale genutzt werden können. Außerdem werden die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Rechtsrahmen für Sektorenkopplungsanlagen behandelt.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Virtuelle Kraftwerke
  • Regelenergievermarktung (inkl. Besonderheiten bei Stromspeichern)
  • Erlösmöglichkeiten aus der Einbindung von ab- und zuschaltbaren Lasten (Demand-Side-Management)
  • (Freiwilliger) Redispatch mit Virtuellen Kraftwerken und andere Systemdienstleistungen
  • Direktvermarktung nach dem EEG 2017 und dem KWKG
  • Vermiedene Netzentgelte nach § 18 StromNEV
  • Stromnebenkosten und Befreiungs- bzw. Reduktionsmöglichkeiten für Sektorenkopplungsanlagen (EEG-Umlage, Stromsteuer, Netzentgelte, KWKG-Umlage, etc.)
  • 37. BImSchV für strombasierte Kraftstoffe (sog. Power-to-Gas-Verordnung)
  • 38. BImSchV für E-Quote und Regelungen zu den fortschrittlichen Kraftstoffen
  • Nutzung von § 118 Abs. 6 Satz 7 EnWG
  • Vermarktungs- und Betriebsmodelle für Sektorenkopplungsanlagen

Methodik

Trainerinput, moderierte Gruppendiskussion, Praxis- und Arbeitsbeispiele, Erfahrungs-austausch, Arbeitsblätter.

» Virtuelle Kraftwerke
» Praktische Anwendung
» Energierechtlicher Rahmen

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