Seminare der StadtwerkeAkademie
Die Bedeutung des Geldwäschegesetzes in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung - Livetraining im virtuellen Raum
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Zielgruppe
Für Mitarbeiter und Führungskräfte aus dem Kundenservice und Abrechnung, sowie Mitarbeiter die über das Geldwäschegesetz informiert sein wollen.
Seminarziel/-inhalt
Sie lernen Live im virtuellen Raum
Der Seminarinhalt orientiert sich an den Inhalten unseres Präsenztrainings. Sie sind mit den Teilnehmern live verbunden und arbeiten in synchroner Kommunikation mit unserem Juristen.
Schon seit geraumer Zeit treffen die im Geldwäschegesetz niedergelegten Pflichten nicht mehr nur den Finanzsektor. Vor allem der Begriff des Güterhändlers rückt mehr und mehr in den Fokus. Unter ihn fallen alle Personen, die gewerblich Güter veräußern, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt (§ 1 Abs. 9 GwG). Erfasst vom Geldwäschegesetz sind damit all die Unternehmen, die gewerbliche Güter veräußern, also neben den klassischen auch Konsumunternehmen auch Strom-, Gas- und Wasserversorger.
Die nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen und müssen „risikoorientiert“ und „angemessen“ Handeln. Dabei ist Geldwäsche kein Kavaliersdelikt mehr, Verstöße werden streng, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von einer Million Euro sanktioniert. Hinzu der „öffentliche Pranger“ durch die Aufnahme des Unternehmens in das Gewerbezentralregister für die Dauer von fünf Jahren. Insbesondere letzteres kann die geschäftliche Tätigkeit empfindlich treffen.
Ein präventives Risikosystem ist neben der genauen Kenntnis der geldwäscherechtlichen Anforderungen daher unerlässlich. Zu bewerten sind insbesondere Fragen der internen Sicherungsmaßnahmen, der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie der Umgang mit Verdachtsmeldungen.
Unser Seminar gibt ihnen eine Einführung in diese für Stadtwerke doch neue und ungewohnte Thematik. Anschließend sind sie in der Lage, Risikobereiche in ihrem Unternehmen zu identifizieren und entsprechende Risikomaßnahmen zu ergreifen.
- Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) nach Novelle 2019 und 5. Geldwäsche-Richtlinie
- Transparenzregister und Co. – Neuerungen bei der Identitätsprüfung
- Erkennen und Bewerten von Geldwäsche und Betrugsstrukturen in der Praxis
- Know your Customer
- Risikoanalyse nach §5 GwG
- Verdachtsmeldung nach § 43 und § 45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt
- Rspr. zur haftungsrechtlichen Verantwortung:
- BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit von Beauftragten
- „Siemens-/Neubürger“-Urteil vom 10.12.2013 zum Compliance-System
Methodik
Trainerinput, moderierte Gruppendiskussionen, , Diskussion und Austausch.
» Geldwäschegesetz
» Risikomaßnahmen
» Verdachtsmeldungen